E-Rezept

E-Rezept

Lösen Sie Ihr E-Rezept ganz einfach vor Ort in unserer Apotheke oder direkt online ein. „Einfach“ war nie einfacher!

Sie haben Fragen? Gerne beraten wir Sie auch zum neuen E-Rezept.

Ihr E-rezept jetzt online einlösen!

 

Smartphone mit Gesundehitskarte

„E-Rezept“ ist die Abkürzung für „Elektronisches Rezept“. Sie können das Rezept von Ihrem Arzt derzeit in 3 unterschiedlichen Formen erhalten:

 

So lösen Sie Ihr E-Rezept ganz einfach ein:

1

Übertragung auf Ihre Gesundheitskarte

Wir lesen in unserer Apotheke vor Ort das verschlüsselte E-Rezept von Ihrer Gesundheitskarte.

2

Rezept-Ausdruck vom Arzt mit „QR-Code“

Option 1: Scannen Sie den QR-Code des ausgedruckten E-Rezepts mithilfe unserer bevorzugten App und übermitteln Sie uns so Ihr E-Rezept.

Option 2: Scannen Sie den Code des ausgedruckten E-Rezepts direkt auf unserer Webseite über die E-Rezept-Funktion ein.

Option 3: Kommen Sie mit dem ausgedruckten E-Rezept zu uns in die Apotheke und wir scannen es ab.

Info Icon

In Vorbereitung: Auslesen der eGK über Ihr Smartphone

Das digitale Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte und die Übermittlung von E-Rezepten über ein NFC-fähiges Smartphone wird voraussichtlich ab Jahresmitte 2024 möglich sein.

 

So funktioniert das E-Rezept:

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Arzt
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E-Rezept
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Apotheke
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Botendienst Icon
Botendienst

Sobald Sie uns das E-Rezept übermittelt haben, liegen Ihre bestellten Medikamente kurze Zeit später in unserer Apotheke für Sie bereit, oder werden durch unseren freundlichen Boten zu Ihnen geliefert.

 

 

Häufig gestellte Fragen:

Das elektronische Rezept (E-Rezept) die digitale Version eines ärztlichen Rezepts und löst seit dem 1. Januar 2024 u. a. das bekannte „Rosa Rezept“ ab. Es wird durch die Arztpraxis digital erstellt, signiert und gespeichert. Zum Einlösen in der Apotheke benötigen Sie entweder Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App oder einen entsprechenden Papierausdruck mit „QR-Code“.

 

  • apothekenpflichtige Arzneimittel („Rosa Rezept“)
  • Empfehlungen der Ärztin bzw. des Arztes („Grünes Rezept“)
  • nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren
  • Privatrezept für GKV-Versicherte („Blaues Rezept“)

 

Nein. Die Gesundheitskarte dient nur als Sicherheitsschlüssel, um der Apotheke Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte gespeichert. Alle Rezepte werden 100 Tage nach der Einlösung automatisch gelöscht.

Ja. Wie bisher können befugte Vertreterinnen oder Vertreter Rezepte einlösen – dafür benötigen sie allerdings die elektronische Gesundheitskarte der entsprechenden Person. Alternativ können Vertretungsberechtigte mit der E-Rezept-App der gematik Rezepte verwalten oder einen Ausdruck des Rezeptes anfragen.

Ja. Seit dem 1. Januar 2024 sind alle Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, für gesetzlich Versicherte das E-Rezept auszustellen.

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